Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz sind alle Vorkehrungen baulicher, betrieblicher, organisatorischer und technischer Art, die dazu dienen:
eine Brandentstehung bzw. Ausbreitung zu verhindern.
die Rettung von Menschen / Tieren sowie die Bergung von Sachwerten zu ermöglichen.
eine schnelle Brandbekämpfung zu ermöglichen.
die schnelle Brandmeldung sicherzustellen.
die Zugänglichkeit zu Objekten zu erleichtern.
die Löschwasserversorgung sicherzustellen usw.
Der vorbeugende Brandschutz schafft die Voraussetzungen für den abwehrenden Brandschutz. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt Sie bei dem Einhalten der Vorgaben:
baulicher Brandschutz
anlagetechnischer Bauschutz
organisatorischer Bauschutz
Dies kann als die 3 Säulen des vorbeugenden Brandschutzes angesehen werden. In den Bauordnungen wird immer wieder auf eine dieser Säulen eingegangen.
